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Finden Sie Antworten zu unseren Dienstleistungen und zum Leben in der Schweiz
Firmengründung, Strategie und digitale Transformation für KMU in der Schweiz.
Ein Unternehmensberater unterstützt KMU bei der Strategieentwicklung, Prozessoptimierung und Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Dazu gehören Businesspläne, Finanzanalysen und Unterstützung bei der Firmengründung. Erfahren Sie mehr über unsere Unternehmensberatung.
Die Honorare variieren je nach Projektkomplexität. In der Regel ist das Erstgespräch kostenlos, und die Pakete beginnen ab CHF 150/Stunde. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot über unsere Beratungsseite.
Sie müssen Ihre Tätigkeit bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons anmelden und, falls der Umsatz CHF 100 000 übersteigt, ins Handelsregister eintragen lassen. Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess — siehe unsere Unternehmensberatung.
Eine Einzelfirma erfordert kein Mindestkapital, der Inhaber haftet jedoch mit dem Privatvermögen. Eine GmbH benötigt CHF 20 000 Stammkapital und beschränkt die Haftung auf das Gesellschaftskapital. Wir beraten Sie zur optimalen Rechtsform in unserer Unternehmensberatung.
Für Einzelfirmen mit einem Umsatz unter CHF 100 000 ist der Eintrag nicht obligatorisch, wird aber für mehr Glaubwürdigkeit und Namensschutz empfohlen. Lassen Sie sich in unserer Unternehmensberatung beraten.
EU/EFTA-Bürger mit Bewilligung B oder C können eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Drittstaatsangehörige benötigen eine spezifische Bewilligung und müssen einen wirtschaftlichen Nutzen für die Schweiz nachweisen. Nutzen Sie unsere Verwaltungsdienste.
Die MWST-Registrierung ist ab einem Jahresumsatz von CHF 100 000 obligatorisch. Unter diesem Betrag ist eine freiwillige Registrierung möglich, um die Vorsteuer abziehen zu können. Unser Buchhaltungsteam erledigt den gesamten Prozess.
Wir analysieren Ihre Geschäftsprozesse, identifizieren Automatisierungspotenziale und implementieren passende digitale Tools — von elektronischer Rechnungsstellung bis zu CRM und digitalem Marketing. Entdecken Sie unsere Unternehmensberatung.
Steuern, Steuererklärung, MWST und Buchhaltung für Privatpersonen und Unternehmen.
Die Schweiz erhebt Steuern auf drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Jeder Kanton legt eigene Steuersätze fest, was zu erheblichen Unterschieden führt. In Zürich liegt die kombinierte Steuerbelastung bei ca. 22–35 % des steuerbaren Einkommens. Unser Steuerteam optimiert Ihre Situation.
Bei einem Bruttoeinkommen unter CHF 120 000 gilt die Quellensteuer als definitiv. Sie können jedoch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen, um zusätzliche Abzüge geltend zu machen. Erfahren Sie mehr bei unseren Buchhaltungsdiensten.
Ja, durch Einreichen einer freiwilligen Steuererklärung können Sie eine Rückerstattung erhalten, wenn die Abzüge (Säule 3a, Fahrkosten, Berufsauslagen) die Steuerlast unter den Quellensteuerbetrag senken. Unser Steuerteam berechnet, ob es sich lohnt.
Im Kanton Zürich ist die reguläre Frist der 31. März des Folgejahres. Eine Fristverlängerung bis zum 30. September kann beantragt werden. Unser Buchhaltungsteam sorgt für die fristgerechte Einreichung.
Expats können Beiträge an die Säule 3a, Krankenkassenprämien, Fahrkosten, Weiterbildungskosten und in bestimmten Fällen Umzugskosten abziehen. Maximieren Sie Ihre Abzüge mit unseren Steuerdiensten.
Einzahlungen in die Säule 3a sind vollständig abzugsfähig. 2025 beträgt das Maximum CHF 7 258 für Angestellte mit 2. Säule und CHF 36 288 für Selbstständige ohne 2. Säule. Kontaktieren Sie unser Buchhaltungsteam für Beratung.
Ja, ab einem Bruttoeinkommen über CHF 120 000 ist die ordentliche Veranlagung obligatorisch, auch mit Bewilligung B. Die bereits bezahlte Quellensteuer wird angerechnet. Unser Steuerteam übernimmt alles.
Selbstständige mit einem Umsatz über CHF 500 000 müssen eine ordnungsgemässe doppelte Buchhaltung führen. Darunter genügt eine vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen und Ausgaben). Vertrauen Sie unserem Buchhaltungsteam für die Einhaltung.
Ja. ÖV- oder Autokosten (mit Limiten), Home-Office-Pauschalen und Kinderbetreuungskosten bis CHF 25 000 pro Kind sind im Kanton Zürich abzugsfähig. Unser Steuerteam maximiert Ihre Abzüge.
Ja, wenn Sie sich für die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) entscheiden, ist diese Entscheidung unwiderruflich, solange Sie im selben Kanton mit Bewilligung B leben. Lassen Sie sich vorher von unseren Steuerberatern beraten.
Aufenthaltsbewilligungen, Familiennachzug, Einbürgerung und Schweizer Bürokratie.
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde an, schliessen Sie innerhalb von 3 Monaten eine Krankenversicherung ab und eröffnen Sie ein Bankkonto. Unser Team von Verwaltungsdiensten begleitet Sie bei jedem Schritt.
Die Bewilligung B ist befristet (jährlich oder alle 5 Jahre für EU-Bürger erneuerbar) und an die Erwerbstätigkeit gebunden. Die Bewilligung C ist unbefristet und ohne Arbeitsbeschränkungen, erhältlich nach 5 oder 10 Jahren Aufenthalt. Mehr bei unseren Verwaltungsdiensten.
Die Verlängerung muss vor Ablauf beim Migrationsamt beantragt werden. In der Regel müssen Sie eine aktive Erwerbstätigkeit, Krankenversicherung und keine Steuerschulden nachweisen. Unser Team der Verwaltungsdienste kümmert sich um die Unterlagen.
EU/EFTA-Bürger mit Bewilligung B oder C können Ehegatten und Kinder unter 21 Jahren nachziehen. Ausreichender Wohnraum und finanzielle Mittel müssen nachgewiesen werden. Nutzen Sie unsere Verwaltungsdienste für umfassende Unterstützung.
Üblicherweise benötigen Sie: apostillierte Heirats-/Geburtsurkunden, gültige Reisepässe, Wohnungsnachweis, Arbeitsvertrag und Krankenversicherung. Unser Team der Verwaltungsdienste erstellt die vollständige Checkliste.
Melden Sie die Geburt innerhalb von 3 Tagen beim Zivilstandsamt und registrieren Sie das Kind anschliessend bei der konsularischen Vertretung Ihres Heimatlandes. Unser Team der Verwaltungsdienste leitet Sie durch den Prozess.
EU/EFTA-Bürger erhalten die Bewilligung C nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt. Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel 10 Jahre (mit möglichen Verkürzungen bei guter Integration). Informieren Sie sich bei unseren Verwaltungsdiensten.
Mit Bewilligung B haben Sie in der Regel 6 Monate Zeit, eine neue Stelle zu finden, bevor die Verlängerung gefährdet ist. Mit Bewilligung C wird der Aufenthalt nicht direkt beeinträchtigt. Mehr bei unseren Verwaltungsdiensten.
Sie müssen 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben (davon 3 der letzten 5 im gleichen Kanton), Integration, Sprachkenntnisse (B1 mündlich, A2 schriftlich) nachweisen und keine Sozialhilfe beziehen. Wir unterstützen Sie bei unseren Verwaltungsdiensten.
Abwesenheiten von über 6 Monaten können zum Erlöschen der Bewilligung B führen. Für die Bewilligung C gilt ebenfalls eine 6-Monats-Grenze (Verlängerung mit Voranmeldung beim Migrationsamt möglich). Informieren Sie sich bei unseren Verwaltungsdiensten.
Krankenversicherung, Haftpflicht, Rechtsschutz und Versicherungen für Selbstständige.
Ja, jede in der Schweiz wohnhafte Person muss eine Grundversicherung nach KVG abschliessen. Es gibt keine Ausnahmen. Wir helfen Ihnen, den besten Plan in unseren Versicherungsdiensten zu finden.
Sie haben 3 Monate ab dem Ankunftsdatum, um die Grundversicherung abzuschliessen, mit rückwirkender Deckung ab dem ersten Tag. Wir empfehlen, in den ersten Wochen zu handeln. Nutzen Sie unsere Versicherungsdienste.
Sie können zum 1. Januar jedes Jahres wechseln, indem Sie das Kündigungsschreiben bis zum 30. November einreichen. Bei Prämienerhöhungen kann die Frist verlängert werden. Wir unterstützen den Wechsel über unsere Versicherungsdienste.
Die Grundversicherung deckt medizinisch notwendige Behandlungen ab und ist gesetzlich reguliert (gleiche Leistungen bei allen Kassen). Die Zusatzversicherung deckt Einzelzimmer, Alternativmedizin und Zahnbehandlungen. Erfahren Sie mehr bei unseren Versicherungsdiensten.
Wählen Sie eine höhere Franchise (bis CHF 2 500), ein alternatives Modell (Hausarzt, HMO, Telmed) oder vergleichen Sie jährlich die Anbieter. Unser Versicherungsteam findet die günstigste Lösung.
Das hängt vom Einkommen und Kanton ab. Im Kanton Zürich können Familien mit niedrigem bis mittlerem steuerbarem Einkommen den Zuschuss bei der SVA beantragen. Unser Versicherungsteam prüft Ihre Berechtigung.
Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Sie deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen (z. B. Wasserschaden beim Nachbarn), für nur CHF 5–10/Monat ab. Wir beraten Sie bei unseren Versicherungsdiensten.
Sie übernimmt Anwaltskosten und Gerichtsgebühren bei Streitigkeiten im Arbeits-, Vertrags-, Verkehrs- und Mietrecht. Besonders nützlich für Expats. Vergleichen Sie Pläne bei unseren Versicherungsdiensten.
Neben der obligatorischen Krankenversicherung sollten Sie Unfallversicherung (obligatorisch mit Angestellten), Berufshaftpflicht, Invaliditätsversicherung und Rechtsschutz in Betracht ziehen. Unser Versicherungsteam stellt ein massgeschneidertes Paket zusammen.
Wir vergleichen Prämien, Franchisen, Arztmodelle und Anbieternetzwerke, um den idealen Plan für Ihr Profil zu finden. Es gibt keinen universellen Plan — er hängt von Alter, Gesundheit und Budget ab. Kontaktieren Sie unsere Versicherungsberater.
Privatkredite, Hypotheken in der Schweiz und in Portugal sowie Immobilienfinanzierung.
Ja, Ausländer mit Bewilligung B oder C können in der Schweiz einen Privatkredit beantragen. Voraussetzungen sind eine feste Anstellung, ausreichendes Einkommen und kein ZEK-Eintrag. Unser Kreditteam verhandelt die besten Konditionen.
Sie benötigen eine für mindestens 12 weitere Monate gültige Bewilligung B, eine Festanstellung, ein Mindesteinkommen (in der Regel CHF 3 500 netto) und keinen ZEK-Eintrag. Unser Kreditteam prüft Ihre Berechtigung.
In der Regel benötigen Sie mindestens 20 % des Immobilienwerts als Eigenkapital, davon 10 % aus echten Eigenmitteln (nicht aus der 2. Säule). Die Bank finanziert bis zu 80 %. Nutzen Sie unsere Kreditdienste für Berechnungen.
EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz können Wohneigentum ohne Einschränkungen erwerben. Für Ferienimmobilien oder Anlageimmobilien gelten Beschränkungen nach Lex Koller. Informieren Sie sich bei unseren Kreditdiensten.
Die gesamten Wohnkosten (kalkulatorischer Zins von 5 %, Amortisation und Nebenkosten) dürfen 33 % des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Andernfalls lehnt die Bank den Kredit ab. Unser Kreditteam berechnet Ihre Tragbarkeit.
Ja, portugiesische Banken vergeben Hypotheken an Nichtansässige und finanzieren bis zu 70–80 % des Immobilienwerts. Die Belastungsquote sollte 35 % nicht übersteigen. Unser Kreditteam wickelt den gesamten Prozess ab.
Für Nichtansässige beträgt die Mindestanzahlung in der Regel 20–30 % des Immobilienwerts oder der Bankbewertung (der niedrigere Wert). Einige Banken bieten günstigere Konditionen. Nutzen Sie unsere Kreditdienste.
Die Zinssätze variieren je nach Bank und Kundenprofil und liegen in der Regel zwischen 3 % und 5 % (variabler Zinssatz auf Euribor-Basis + Spread). Unser Kreditteam vergleicht die besten Marktangebote.
Ja, Sie können Mittel aus der 2. Säule und der Säule 3a für die Finanzierung des Hauptwohnsitzes beziehen. Für die 2. Säule gilt ein Mindestbetrag von CHF 20 000. Unser Kreditteam begleitet den Bezugsprozess.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zum Leben und Arbeiten in der Schweiz zu beantworten.